Ein Knopf für Kündigung und Widerruf reicht nicht
„Vertrag beenden
Fachblog · § 312k und § 356a BGB
Seit Juli 2022 braucht jeder Anbieter, der Verbrauchern online Verträge anbietet, einen Kündigungsbutton. Seit Juni 2026 zusätzlich einen Widerrufsbutton – und ein gemeinsamer Knopf für beides ist unzulässig. Was dahinter stehen darf, steht abschließend im Gesetz und wird regelmäßig falsch umgesetzt. Hier stehen die Regeln, die Urteile und was daraus für die eigene Seite folgt.
Keine Rechtsberatung. Eine Einordnung für Leute, die die beiden Wege bauen oder verantworten.
„Vertrag beenden
Das BGH-Urteil zum Kündigungsbutton kam aus einem Fitnessstudio – das Pausier-Angebot neben dem Kündigungsformular war der Fall. Was Studios daraus folgen müssen, warum die Mindestlaufzeit der schwierigste Teil ist und was seit Juni 2026 dazugekommen ist.
Studios, Coaches, Kursanbieter und Veranstalter brauchen beide Pflichtschaltflächen – haben aber kein WooCommerce, in das man ein Plugin steckt, und keinen Entwickler. Was tatsächlich nötig ist, ohne Fachsprache.
Wer den Widerrufsweg aus dem Kündigungsweg ableitet, baut sechs Fehler ein. Beendigungszeitpunkt, Fristprüfung, Bestandswirkung, Rückabwicklung – die Stellen, an denen § 356a und § 312k auseinanderlaufen.
Seit Juni 2026 verlangt § 356a BGB neben dem Kündigungs- auch einen Widerrufsbutton. Wen die Vorschrift trifft, wie die beiden Schaltflächen aussehen müssen, welche Felder erlaubt sind – und warum die Sanktion ganz anders funktioniert als beim Kündigungsbutton.
Der BGH verhandelt am 5. November 2026 in zwei Verfahren darüber, ob Anbieter im Kündigungsvorgang Login-Daten abfragen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wie die Instanzgerichte entschieden haben und warum das Gesetz die Frage womöglich schon beantwortet.
Achtzehn Punkte, die ein Kündigungsweg nach § 312k BGB erfüllen muss – sortiert nach Risiko, mit den technischen Fallstricken, die in der Umsetzung regelmäßig übersehen werden.