Fachblog · § 312k BGB

Der Kündigungsweg, den das Gesetz meint

Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter, der Verbrauchern online Verträge anbietet, eine Kündigungsschaltfläche vorhalten. Was dahinter stehen darf, steht abschließend im Gesetz – und wird regelmäßig falsch umgesetzt. Hier stehen die Regeln, die Urteile und was daraus für die eigene Seite folgt.

Keine Rechtsberatung. Eine Einordnung für Leute, die die Bestätigungsseite bauen oder verantworten.

Neueste Beiträge

Rechtsprechung8 Min.

Darf der Kündigungsbutton hinter dem Login liegen?

Der BGH verhandelt am 5. November 2026 in zwei Verfahren darüber, ob Anbieter im Kündigungsvorgang Login-Daten abfragen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wie die Instanzgerichte entschieden haben und warum das Gesetz die Frage womöglich schon beantwortet.

§ 312k BGB8 Min.

Was auf die Bestätigungsseite darf – und was nicht

Die abschließende Liste aus § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB, Feld für Feld: welche Angaben der Verbraucher machen können muss, welche Felder Pflicht sein dürfen und welche verbreiteten Elemente seit dem BGH-Urteil weg müssen.

Rechtsprechung7 Min.

BGH I ZR 200/25: Die Bestätigungsseite muss werbefrei bleiben

Der BGH hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB den Inhalt der Bestätigungsseite abschließend regelt. Ein Pausier-Angebot neben der Kündigung ist damit unzulässig – was das für bestehende Kündigungsstrecken bedeutet.

Alle Beiträge ansehen →

Themen