Der BGH verhandelt am 5. November 2026 in zwei Verfahren darüber, ob Anbieter im Kündigungsvorgang Login-Daten abfragen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wie die Instanzgerichte entschieden haben und warum das Gesetz die Frage womöglich schon beantwortet.
Der BGH hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB den Inhalt der Bestätigungsseite abschließend regelt. Ein Pausier-Angebot neben der Kündigung ist damit unzulässig – was das für bestehende Kündigungsstrecken bedeutet.
Wer abmahnen darf, was eine Abmahnung kostet und warum die teuerste Folge eines fehlerhaften Kündigungswegs gar nicht die Abmahnung ist, sondern § 312k Abs. 6 BGB.