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§ 312k BGB8 Min.

Was auf die Bestätigungsseite darf – und was nicht

Die abschließende Liste aus § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB, Feld für Feld: welche Angaben der Verbraucher machen können muss, welche Felder Pflicht sein dürfen und welche verbreiteten Elemente seit dem BGH-Urteil weg müssen.