Kündigungs- und Widerrufsbutton ohne Shopsystem

Studios, Coaches, Kursanbieter und Veranstalter brauchen beide Pflichtschaltflächen – haben aber kein WooCommerce, in das man ein Plugin steckt, und keinen Entwickler. Was tatsächlich nötig ist, ohne Fachsprache.

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Die Anleitungen zum Kündigungs- und Widerrufsbutton haben fast alle dieselbe stillschweigende Voraussetzung: dass Sie einen Onlineshop betreiben. „Installieren Sie das Plugin", „aktivieren Sie die Funktion in den Einstellungen", „hinterlegen Sie den Endpunkt".

Wenn Sie ein Studio, eine Praxis, eine Kursreihe oder eine Veranstaltungsreihe betreiben, haben Sie das alles nicht. Sie haben eine Website, vielleicht ein Buchungstool, ein Anmeldeformular – und die Frage, ob Sie überhaupt gemeint sind.

Sie sind es sehr wahrscheinlich. Dieser Beitrag sagt, warum, was tatsächlich nötig ist und welche drei Wege es dorthin gibt.

Bin ich überhaupt betroffen?

Die Vorschriften knüpfen nicht an ein Shopsystem an, sondern daran, ob ein Verbraucher über eine Online-Oberfläche einen Vertrag abschließen kann.

Sie brauchen den Kündigungsbutton (§ 312k BGB), wenn beides zutrifft:

  • Auf Ihrer Website kann ein Verbraucher einen Vertrag abschließen, und
  • dieser Vertrag läuft weiter, statt einmalig erfüllt zu werden – Mitgliedschaft, Abo, Kursreihe über mehrere Monate, Betreuungsvertrag.

Sie brauchen den Widerrufsbutton (§ 356a BGB), wenn ein Verbraucher über eine Online-Oberfläche einen Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht schließen kann. Das ist der weitere Kreis: Er hängt nicht daran, dass der Vertrag läuft.

„Online-Oberfläche" ist bewusst weit gefasst und umfasst Ihre Website, Teile davon und Apps. Und jetzt der Punkt, an dem sich die meisten irren: Es kommt nicht darauf an, wie professionell die Anmeldung aussieht. Ein Anmeldeformular auf Ihrer Website ist eine Online-Oberfläche. Ein Buchungstool, in dem man ein Zehnerpaket kauft, ist eine. Ein Mitgliedsantrag als Online-Formular ist eine.

Nicht betroffen sind Sie, wenn der Vertragsschluss ausschließlich außerhalb des Internets stattfindet – Papierantrag im Studio, Anruf, E-Mail-Verkehr ohne Formular. Sobald es aber irgendwo einen Knopf „Jetzt Mitglied werden" gibt, der zum Vertrag führt, greifen die Vorschriften.

Ein häufiger Einwand: „Wir schließen doch erst ab, wenn wir bestätigt haben." Das ändert an der Sache in der Regel nichts – der Verbraucher gibt online seine Erklärung ab, und das genügt.

Warum die üblichen Lösungen Ihnen nicht helfen

Für WooCommerce, Shopify und Shopware gibt es Erweiterungen, teils kostenlos, teils für 10 bis 30 Euro im Monat. Das ist der Grund, warum das Thema in Shop-Kreisen als gelöst gilt.

Diese Erweiterungen setzen voraus, dass Sie das jeweilige System betreiben. Sie lesen Bestellungen aus dessen Datenbank, hängen sich in dessen Kundenkonto und schreiben in dessen Auftragsverwaltung. Ohne das System gibt es nichts zu installieren.

Der zweite Grund, warum die verbreiteten Anleitungen nicht weiterhelfen: Sie beginnen bei Zeile drei mit einer Aufgabe für Entwickler. Wer keinen hat, kommt über Zeile zwei nicht hinaus.

Was Sie tatsächlich brauchen

Sortieren wir es in Klartext. Sie brauchen zwei getrennte Wege, und jeder besteht aus vier Teilen.

Ein Link, der von überall erreichbar ist. Für die Kündigung beschriftet mit „Verträge hier kündigen", für den Widerruf mit „Vertrag widerrufen". Die Beschriftungen stehen wörtlich im Gesetz und dürfen nicht verändert oder zusammengefasst werden – „Vertrag beenden" für beides ist unzulässig (warum). Der Link darf nicht hinter einem Login liegen. Der Widerrufslink muss zusätzlich hervorgehoben sein: Wenn er im Footer steht, muss er sich farblich oder durch Größe von „Impressum" und „AGB" abheben.

Eine Seite dahinter mit einem Formular. Auf ihr steht nichts außer den Feldern, die das Gesetz vorsieht, und einer Absende-Schaltfläche („jetzt kündigen" beziehungsweise „Widerruf bestätigen"). Nichts sonst: kein Angebot, kein „Möchten Sie stattdessen pausieren?", keine Frage nach dem Grund, keine Umfrage. Das ist keine Auslegungssache – der BGH hat es 2026 ausdrücklich entschieden (I ZR 200/25), und der Fall kam aus einer Fitnessstudiokette.

Eine Bestätigungs-E-Mail, die automatisch herausgeht. Sofort, nicht wenn jemand am Montag ins Büro kommt. Bei der Kündigung muss sie ein konkretes Datum nennen, zu dem der Vertrag endet. Bei einem Widerruf darf sie das gerade nicht (Unterschiede).

Ein Ort, an dem die Erklärung ankommt und an dem jemand sie bearbeitet. Das darf ein Posteingang sein oder eine Liste – aber es muss einer sein, der angeschaut wird. Eine wirksam abgegebene Kündigung, die niemand bemerkt, führt dazu, dass Sie weiter abbuchen.

Das war es. Es ist weniger, als die Fachbeiträge vermuten lassen – aber jeder der vier Teile muss da sein.

Die drei Wege dorthin

Weg 1: mit Ihrem Website-Baukasten

Wenn Ihre Seite auf WordPress, Jimdo, Wix oder Squarespace läuft, können Sie zwei Unterseiten mit je einem Formular anlegen. Das ist die günstigste Variante und funktioniert, wenn Sie drei Dinge im Blick behalten:

  • Das Seitenlayout ist das Problem. Ihre Unterseiten erben Navigation, Newsletter-Box und Footer-Teaser vom Rest der Website. Auf der Bestätigungsseite darf davon nichts stehen. Sie brauchen also ein reduziertes Template – bei den meisten Baukästen möglich, aber nicht der Standard.
  • Die Bestätigungsmail muss automatisch gehen und die Pflichtangaben enthalten. Formular-Plugins können das meist, aber die Standardvorlage („Danke für Ihre Nachricht") erfüllt es nicht.
  • Das Beendigungsdatum muss in der Mail stehen. Das ist der Teil, den kein Formular-Plugin für Sie ausrechnet. Wenn Ihre Verträge alle dieselbe Frist haben, geht es mit einer festen Regel. Wenn nicht, wird es Handarbeit – und „sofort" verträgt sich schlecht mit Handarbeit.

Ehrliche Einschätzung: Punkt drei ist der, an dem diese Variante meistens kippt.

Weg 2: gehostet

Ein Dienst stellt beide Seiten bereit, Sie legen zwei Links in Ihren Footer. Die Formulare, das reduzierte Layout und die Bestätigungsmails kommen mit; Sie sehen die Erklärungen in einer Liste und arbeiten sie ab.

Der Vorteil ist nicht nur die Einrichtung, sondern die Pflege: Zwischen 2022 und 2026 hat sich verschoben, was auf der Bestätigungsseite stehen darf, ohne dass sich der Gesetzestext geändert hätte. Wer die Seite selbst betreibt, muss solche Verschiebungen selbst mitbekommen.

Fairout ist so ein Dienst und richtet sich ausdrücklich an Anbieter ohne Abo-Schnittstelle: zwei gehostete Seiten, keine Installation, keine Programmierung. (Offenlegung: Fairout ist ein Produkt des Autors dieser Seite.) Es ist nicht der einzige – wichtiger als der Anbieter ist, dass die vier Teile oben abgedeckt sind und dass die beiden Wege getrennt bleiben.

Weg 3: von der Agentur bauen lassen

Wenn Sie ohnehin jemanden für Ihre Website haben, ist das ein überschaubarer Auftrag. Zwei Punkte für die Beauftragung:

  • Lassen Sie sich zwei getrennte Wege liefern, nicht einen mit Auswahl.
  • Klären Sie, wer die Pflege übernimmt, wenn sich die Anforderungen ändern. Ein einmal gebautes Formular ist billiger als ein Abo, aber niemand schaut danach noch einmal hin.

Was schiefgeht, wenn Sie es lassen

Beim Kündigungsbutton ist die Folge unangenehm konkret: Solange der Weg nicht den Anforderungen entspricht, kann jeder Kunde jederzeit fristlos kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB) – und zwar auch aus Verträgen, die vor Juli 2022 geschlossen wurden (Art. 229 § 60 Satz 3 EGBGB). Bei einem Studio mit Jahresverträgen heißt das: Die Bindung, mit der Sie kalkulieren, ist nicht sicher (die Rechnung).

Beim Widerrufsbutton verlängert sich die Widerrufsfrist. Fehlt der Hinweis auf die Widerrufsfunktion in Ihrer Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen – aus 14 Tagen werden zwölf Monate und 14 Tage (Details).

Dazu kommt in beiden Fällen die Abmahnung durch Verbraucherverbände. Die Verbraucherzentralen testen solche Wege systematisch, nicht zufällig.

Ein Hinweis, der leicht untergeht

Der Widerrufsbutton allein genügt nicht. Sie müssen in Ihrer Widerrufsbelehrung auch darauf hinweisen, dass es die Widerrufsfunktion gibt und wo sie zu finden ist. Fehlt dieser Hinweis, läuft die Frist nicht an – selbst wenn die Schaltfläche tadellos funktioniert.

Das ist der Fehler, der auch dann passiert, wenn Sie die Technik auslagern: Die Belehrung ist Ihr Text, nicht der des Dienstleisters.

Die Kurzfassung

  1. Betroffen sind Sie, sobald man auf Ihrer Website einen Vertrag abschließen kann.
  2. Sie brauchen zwei getrennte Wege mit den wörtlich vorgegebenen Beschriftungen.
  3. Auf den Formularseiten steht nichts als das Formular.
  4. Beide Bestätigungen gehen automatisch und sofort heraus; die zur Kündigung nennt ein Datum, die zum Widerruf nicht.
  5. Kein Login davor.
  6. Der Hinweis auf die Widerrufsfunktion gehört in Ihre Widerrufsbelehrung.

Eine ausführliche Fassung für Leute, die es selbst bauen, steht in der Checkliste. Wenn Sie ein Studio betreiben, lohnt zusätzlich die branchenspezifische Fassung.


Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage; ob und wie sie auf Ihre Verträge zutrifft, hängt an deren Gestaltung. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen – das ist immer noch günstiger als § 312k Abs. 6.