[{"data":1,"prerenderedAt":503},["ShallowReactive",2],{"beitrag:\u002Fblog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb-pflichten":3,"nachbarn:\u002Fblog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb-pflichten":498},{"id":4,"title":5,"author":6,"body":7,"date":483,"description":484,"extension":485,"featured":486,"meta":487,"navigation":486,"noindex":488,"path":489,"readingTime":490,"seo":491,"seoDescription":492,"seoTitle":492,"stem":493,"tags":494,"updated":492,"__hash__":497},"blog\u002Fblog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb-pflichten.md","Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB: was seit dem 19. Juni 2026 Pflicht ist","Kündigungsseite",{"type":8,"value":9,"toc":465},"minimark",[10,19,22,25,30,33,42,46,57,60,125,128,135,139,142,148,158,161,168,174,189,193,196,220,223,230,233,237,244,247,251,265,286,293,296,300,303,306,310,318,323,341,344,347,351,354,365,368,372,379,385,389,392,422,435,438,460],[11,12,13,14,18],"p",{},"Am 19. Juni 2026 ist § 356a BGB in Kraft getreten. Seitdem gibt es im deutschen\nVerbraucherrecht ",[15,16,17],"strong",{},"zwei"," Pflichtschaltflächen: den Kündigungsbutton nach\n§ 312k BGB und den Widerrufsbutton nach § 356a BGB.",[11,20,21],{},"Die zweite ist an vielen Stellen noch nicht angekommen. Das ist erklärlich – die\nVorschrift ist neu, sie stand nicht im selben Gesetzespaket wie der\nKündigungsbutton, und sie betrifft einen deutlich größeren Kreis von Anbietern.\nWer bisher dachte, mit dem Kündigungsbutton sei das Thema erledigt, erfüllt seit\nzwei Monaten die Hälfte seiner Pflichten.",[11,23,24],{},"Dieser Beitrag geht § 356a Absatz für Absatz durch und sagt bei jedem, was daraus\nfür die Umsetzung folgt.",[26,27,29],"h2",{"id":28},"woher-die-vorschrift-kommt","Woher die Vorschrift kommt",[11,31,32],{},"§ 356a BGB setzt die Richtlinie (EU) 2023\u002F2673 um. Das ist wichtig für die\nAuslegung: Wo der Wortlaut unklar ist, entscheidet am Ende nicht ein deutsches\nVerständnis, sondern das Unionsrecht – und im Zweifel der EuGH.",[11,34,35,36,41],{},"Für die Praxis heißt das vor allem: Auf eine großzügige nationale Auslegung sollte\nman nicht bauen. Beim Kündigungsbutton hat sich vier Jahre lang eine großzügige\nPraxis eingespielt, die der BGH 2026 in einem Zug kassiert hat\n(",[37,38,40],"a",{"href":39},"\u002Fblog\u002Fbgh-i-zr-200-25-bestaetigungsseite-werbefrei","I ZR 200\u002F25","). Beim\nWiderrufsbutton gibt es diese vier Jahre nicht.",[26,43,45],{"id":44},"wen-es-trifft-und-das-ist-mehr-als-man-denkt","Wen es trifft – und das ist mehr, als man denkt",[11,47,48,49,52,53,56],{},"§ 356a gilt für ",[15,50,51],{},"Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche\ngeschlossen werden",". „Online-Benutzeroberfläche\" umfasst Websites, Teile von\nWebsites und ",[15,54,55],{},"Apps",".",[11,58,59],{},"Der Vergleich mit § 312k zeigt, warum der Kreis größer ist:",[61,62,63,78],"table",{},[64,65,66],"thead",{},[67,68,69,72,75],"tr",{},[70,71],"th",{},[70,73,74],{},"§ 312k Kündigung",[70,76,77],{},"§ 356a Widerruf",[79,80,81,99,110],"tbody",{},[67,82,83,87,93],{},[84,85,86],"td",{},"Vertragsart",[84,88,89,90],{},"nur ",[15,91,92],{},"Dauerschuldverhältnisse",[84,94,95,98],{},[15,96,97],{},"alle"," Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht",[67,100,101,104,107],{},[84,102,103],{},"Entgeltlichkeit",[84,105,106],{},"Unternehmer muss zu entgeltlicher Leistung verpflichtet sein",[84,108,109],{},"Widerrufsrecht genügt",[67,111,112,115,120],{},[84,113,114],{},"Finanzdienstleistungen",[84,116,117],{},[15,118,119],{},"ausgenommen",[84,121,122],{},[15,123,124],{},"nicht ausgenommen",[11,126,127],{},"Der letzte Punkt ist der, der am häufigsten übersehen wird. § 312k nimmt\nFinanzdienstleistungen ausdrücklich aus; § 356a tut das nicht. Wer sich beim\nKündigungsbutton zu Recht auf die Ausnahme berufen hat, kann das hier nicht.",[11,129,130,131,134],{},"Und die erste Zeile ist die folgenreichste: Der Kündigungsbutton betrifft\nAbo-Anbieter. Der Widerrufsbutton betrifft ",[15,132,133],{},"jeden",", der online an Verbraucher\nverkauft und ein Widerrufsrecht einräumen muss. Das ist der Onlineshop genauso\nwie das Studio, das seine Mitgliedschaft über ein Webformular abschließen lässt.",[26,136,138],{"id":137},"absatz-1-die-erste-schaltfläche","Absatz 1: die erste Schaltfläche",[11,140,141],{},"Der Unternehmer muss eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Für sie gilt:",[11,143,144,147],{},[15,145,146],{},"Beschriftung."," Gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen\" oder einer\nanderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung.",[11,149,150,153,154,157],{},[15,151,152],{},"Verfügbarkeit."," Ständig verfügbar ",[15,155,156],{},"während der Widerrufsfrist",", hervorgehoben\nplatziert und für den Verbraucher leicht zugänglich.",[11,159,160],{},"Zwei Wörter darin verdienen Aufmerksamkeit.",[11,162,163,167],{},[164,165,166],"em",{},"„Während der Widerrufsfrist\""," klingt nach einer Einschränkung gegenüber § 312k,\nwo die Schaltfläche schlicht ständig verfügbar sein muss. Praktisch ist es keine:\nSie wissen bei einem Seitenbesucher nicht, ob er gerade in seiner Frist steckt.\nDie Schaltfläche steht also dauerhaft.",[11,169,170,173],{},[164,171,172],{},"„Hervorgehoben platziert\""," ist die eigentliche Verschärfung. § 312k verlangt\n„unmittelbar und leicht zugänglich\" – ein Link im Footer neben Impressum und\nDatenschutz erfüllt das nach verbreiteter Praxis. Für § 356a wird das nicht ohne\nWeiteres genügen: Wer die Schaltfläche in den Footer legt, muss sie durch\nbesondere Maßnahmen – Farbe, Kontrast, Größe – erkennbar von den übrigen\nRechtslinks abheben. Ein unauffälliger Textlink in derselben grauen Zeile wie\n„AGB\" ist nicht „hervorgehoben\".",[11,175,176,179,180,184,185,188],{},[15,177,178],{},"Ein Sonderfall zum Login."," Beim Kündigungsbutton ist heftig umstritten, ob eine\nvorgeschaltete Anmeldung zulässig ist; der BGH verhandelt darüber am\n5. November 2026 (",[37,181,183],{"href":182},"\u002Fblog\u002Fkuendigungsbutton-login-pflicht-bgh","mehr dazu","). Für\n§ 356a wird eine Login-Lösung für zulässig gehalten, ",[164,186,187],{},"wenn und soweit auch der\nVertrag ausschließlich mit der Einrichtung eines Kundenkontos geschlossen werden\nkann",". Die Bedingung ist eng: Sie greift nur, wenn ein Abschluss ohne Konto gar\nnicht möglich ist. Wer auch Gastbestellungen zulässt, kann sich darauf nicht\nberufen – und hat dann Kunden, die nie ein Konto hatten und trotzdem widerrufen\nkönnen müssen.",[26,190,192],{"id":191},"absatz-2-die-felder","Absatz 2: die Felder",[11,194,195],{},"Der Verbraucher muss über die Funktion folgende Angaben machen können:",[197,198,199,207,214],"ol",{},[200,201,202,203,206],"li",{},"seinen ",[15,204,205],{},"Namen",",",[200,208,209,210,213],{},"die ",[15,211,212],{},"Bezeichnung des Vertrags"," oder die Angabe, welcher Teil des Vertrags\nwiderrufen wird,",[200,215,216,219],{},[15,217,218],{},"Kontaktdaten",", an die die Eingangsbestätigung gehen soll.",[11,221,222],{},"Das ist eine kurze Liste, und sie ist – wie ihr Gegenstück in § 312k Abs. 2\nSatz 3 – als abschließende Aufzählung angelegt. Für den Kündigungsbutton hat der\nBGH ausdrücklich entschieden, dass über die vorgesehenen Angaben hinaus nichts\nauf der Seite stehen darf.",[11,224,225,226,229],{},"Ob dieses Ablenkungsverbot eins zu eins für § 356a gilt, ist ",[15,227,228],{},"noch nicht\nentschieden",". Es gibt dazu kein Urteil. Wer die Frage praktisch beantworten\nmuss, sollte sich die Begründung des BGH ansehen: Sie stützt sich darauf, dass\ndas Gesetz den Inhalt der Seite abschließend regelt und der Weg unverstellt sein\nsoll. Beide Erwägungen passen auf § 356a wortgleich. Die sichere Bauweise ist\ndeshalb, sich daran zu halten, als gälte es – keine Rabattangebote statt\nWiderruf, keine Rückfrage nach dem Grund, keine Umfrage vor dem Absenden.",[11,231,232],{},"Der zweite Punkt der Liste hat eine praktische Tücke: Der Verbraucher soll den\nVertrag bezeichnen können. Fachleute empfehlen dafür eine Auswahl aus den\neigenen Bestellungen. Das setzt voraus, dass es solche Bestellungen in einem\nKonto gibt – bei einem Anbieter ohne Shopsystem gibt es sie nicht. Dann bleibt\ndas freie Textfeld, in das der Verbraucher eingibt, was er widerrufen will.",[26,234,236],{"id":235},"absatz-3-die-zweite-schaltfläche","Absatz 3: die zweite Schaltfläche",[11,238,239,240,243],{},"Nach Eingabe der Angaben muss der Verbraucher diese über eine ",[15,241,242],{},"zweite\nSchaltfläche"," absenden können, beschriftet mit „Widerruf bestätigen\" oder einer\ngleichbedeutenden eindeutigen Formulierung.",[11,245,246],{},"Die Struktur ist damit dieselbe wie beim Kündigungsbutton: Schaltfläche →\nEingabeseite → Bestätigungsschaltfläche. Zwei Stufen, nicht eine. Ein Formular,\ndas der Verbraucher direkt absendet, erfüllt die Vorschrift nicht.",[26,248,250],{"id":249},"absatz-4-die-eingangsbestätigung","Absatz 4: die Eingangsbestätigung",[11,252,253,254,257,258,261,262,56],{},"Der Unternehmer hat den Eingang ",[15,255,256],{},"unverzüglich"," zu bestätigen, auf einem\n",[15,259,260],{},"dauerhaften Datenträger",", mit dem Inhalt des Widerrufs sowie ",[15,263,264],{},"Datum und\nUhrzeit",[11,266,267,268,271,272,275,276,279,280,271,282,285],{},"Auch hier lohnt der Vergleich. § 312k verlangt die Bestätigung ",[164,269,270],{},"sofort"," und ",[164,273,274],{},"in\nTextform"," und nennt zusätzlich den ",[15,277,278],{},"Beendigungszeitpunkt"," des Vertrags. § 356a\nverlangt ",[164,281,256],{},[164,283,284],{},"auf dauerhaftem Datenträger"," – und nennt keinen\nBeendigungszeitpunkt, weil es beim Widerruf keinen gibt.",[11,287,288,289,56],{},"Das klingt nach Wortklauberei, ist aber der Punkt, an dem Umsetzungen\nauseinanderfallen. Wer die Bestätigungsmail des Kündigungswegs kopiert und für\nden Widerruf wiederverwendet, verschickt eine Mail, die einen Beendigungstermin\nnennt, den es nicht gibt – und die den Verbraucher über die Rechtsfolge in die\nIrre führt. Mehr dazu in\n",[37,290,292],{"href":291},"\u002Fblog\u002Fwiderruf-ist-keine-kuendigung","Widerruf ist keine Kündigung",[11,294,295],{},"„Dauerhafter Datenträger\" heißt praktisch: eine Datei oder eine E-Mail im\nVolltext, nichts, was beim Weiterklicken verschwindet.",[26,297,299],{"id":298},"absatz-5-die-rechtzeitigkeit","Absatz 5: die Rechtzeitigkeit",[11,301,302],{},"Die Widerrufserklärung gilt als rechtzeitig abgegeben, wenn sie vor Ablauf der\nFrist über die Funktion versandt wurde.",[11,304,305],{},"Das ist eine Beweisregel zugunsten des Verbrauchers und hat eine praktische\nKonsequenz für die Umsetzung: Der Zeitstempel des Absendens ist rechtlich\nerheblich. Er gehört in die Bestätigung nach Absatz 4 und in die eigenen\nAufzeichnungen, mit einer eindeutigen Zeitzone.",[26,307,309],{"id":308},"die-sanktion-und-warum-sie-anders-funktioniert","Die Sanktion – und warum sie anders funktioniert",[11,311,312,313,317],{},"Beim Kündigungsbutton gibt es eine eingebaute Sanktion: § 312k Abs. 6 macht\nVerträge fristlos kündbar, solange der Weg nicht konform ist\n(",[37,314,316],{"href":315},"\u002Fblog\u002Fabmahnung-kuendigungsbutton-risiko","was das kostet","). § 356a hat keine\nvergleichbare Vorschrift. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bleibt –\ndie Folgen laufen nur über andere Normen.",[319,320,322],"h3",{"id":321},"die-widerrufsfrist-beginnt-nicht","Die Widerrufsfrist beginnt nicht",[11,324,325,326,329,330,333,334,337,338,56],{},"Das ist die praktisch wichtigste Folge, und sie kommt über einen Umweg. Der\nUnternehmer muss den Verbraucher nach ",[15,327,328],{},"Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB","\nüber das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion informieren. Fehlt\ndiese Information, beginnt die Widerrufsfrist nach ",[15,331,332],{},"§ 356 Abs. 3 BGB"," nicht zu\nlaufen. Sie erlischt dann erst nach ",[15,335,336],{},"§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB"," – nach ",[15,339,340],{},"zwölf\nMonaten und 14 Tagen",[11,342,343],{},"Aus 14 Tagen Widerrufsrecht wird also über ein Jahr. Für einen Shop mit\nRückabwicklungskosten ist das die teuerste Folge der ganzen Vorschrift, und sie\ntrifft jede einzelne Bestellung, die in dieser Zeit hereinkommt.",[11,345,346],{},"Bei Finanzdienstleistungen entfällt sogar diese Höchstgrenze, wenn über das\nWiderrufsrecht selbst nicht belehrt wurde (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB).",[319,348,350],{"id":349},"bußgeld-theoretisch-hoch-praktisch-selten","Bußgeld – theoretisch hoch, praktisch selten",[11,352,353],{},"Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a EGBGB sieht ein Bußgeld vor: bis 50.000 Euro, bei\neinem Jahresumsatz über 1,25 Millionen Euro bis zu 4 Prozent dieses Umsatzes.",[11,355,356,357,360,361,364],{},"Die Zahl macht Schlagzeilen, die Voraussetzungen relativieren sie deutlich. Der\nTatbestand verlangt einen ",[15,358,359],{},"weitverbreiteten Verstoß"," im Sinne der Verordnung\n(EU) 2017\u002F2394, und geahndet werden kann er nur im Rahmen einer ",[15,362,363],{},"koordinierten\nDurchsetzungsmaßnahme"," (Art. 246e § 2 Abs. 5 EGBGB), zuständig ist das\nBundesamt für Justiz. Beides zielt auf grenzüberschreitende Fälle. Ein\nausschließlich national tätiger Anbieter wird darüber realistisch nicht belangt.",[11,366,367],{},"Wer das Bußgeld zum Hauptargument macht, argumentiert am wahrscheinlichen\nGeschehen vorbei. Die Frist und die Abmahnung sind die realen Risiken.",[319,369,371],{"id":370},"abmahnung","Abmahnung",[11,373,374,375,378],{},"Für ",[15,376,377],{},"qualifizierte Verbraucherverbände"," ist der Weg absehbar: Der BGH hat für\n§ 312k entschieden, dass Verstöße unmittelbar auf § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2\nNr. 1 Buchst. c UKlaG gestützt werden können. Diese Linie dürfte auf § 356a\nübertragbar sein.",[11,380,374,381,384],{},[15,382,383],{},"Mitbewerber"," ist es offen. Ob § 356a eine Marktverhaltensregelung im\nSinne des § 3a UWG ist, hat noch niemand entschieden, und ob § 13 Abs. 4 Nr. 1\nUWG den Ersatz der Abmahnkosten ausschließt, ebenfalls nicht. Wer eine\nMitbewerberabmahnung erhält, sollte sie deshalb nicht ungeprüft anerkennen.",[26,386,388],{"id":387},"was-daraus-für-die-umsetzung-folgt","Was daraus für die Umsetzung folgt",[11,390,391],{},"Vier Punkte, die den Unterschied zwischen „gebaut\" und „konform\" ausmachen:",[197,393,394,404,410,416],{},[200,395,396,399,400,56],{},[15,397,398],{},"Zwei getrennte Wege."," Kündigung und Widerruf sind zwei Normen mit zwei\nRechtsfolgen. Ein gemeinsamer Einstieg ist unzulässig – warum, steht in\n",[37,401,403],{"href":402},"\u002Fblog\u002Fein-knopf-fuer-kuendigung-und-widerruf-reicht-nicht","Ein Knopf für beides reicht nicht",[200,405,406,409],{},[15,407,408],{},"Die Information nicht vergessen."," Die Schaltfläche allein genügt nicht;\nohne die Angabe nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB in der\nWiderrufsbelehrung läuft die Frist nicht an. Das ist der teure Fehler.",[200,411,412,415],{},[15,413,414],{},"Hervorgehoben heißt hervorgehoben."," Wenn die Schaltfläche im Footer landet,\nmuss sie sich dort sichtbar von AGB und Impressum abheben.",[200,417,418,421],{},[15,419,420],{},"Die Bestätigung neu schreiben."," Nicht die Kündigungsmail wiederverwenden.",[11,423,424,425,431,432],{},"Wer den Weg nicht selbst bauen will, kann ihn auslagern:\n",[37,426,430],{"href":427,"rel":428},"https:\u002F\u002Ffairout.de",[429],"noopener","Fairout"," betreibt beide Pflichtschaltflächen als gehostete\nSeiten ohne Login – der Anbieter legt zwei Adressen in seinen Footer und braucht\ndafür weder Shopsystem noch Entwickler. ",[164,433,434],{},"(Offenlegung: Fairout ist ein Produkt\ndes Autors dieser Seite.)",[436,437],"hr",{},[11,439,440,443,444,449,450,449,455],{},[15,441,442],{},"Quellen:"," ",[37,445,448],{"href":446,"rel":447},"https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002F__356a.html",[429],"§ 356a BGB im Wortlaut"," ·\n",[37,451,454],{"href":452,"rel":453},"https:\u002F\u002Fwww.noerr.com\u002Fde\u002Finsights\u002Fumsetzungsgesetz-zum-widerrufsbutton-veroeffentlicht",[429],"Noerr zum Umsetzungsgesetz",[37,456,459],{"href":457,"rel":458},"https:\u002F\u002Fitmr-legal.de\u002Fblog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb",[429],"itmr legal zu Rechtsfolgen und Bußgeld",[11,461,462],{},[164,463,464],{},"Keine Rechtsberatung. Stand: 25. August 2026. § 356a ist zwei Monate alt –\nRechtsprechung dazu gibt es noch nicht, die Einordnung stützt sich auf Wortlaut,\nRichtlinie und die Parallelnorm.",{"title":466,"searchDepth":467,"depth":467,"links":468},"",3,[469,471,472,473,474,475,476,477,482],{"id":28,"depth":470,"text":29},2,{"id":44,"depth":470,"text":45},{"id":137,"depth":470,"text":138},{"id":191,"depth":470,"text":192},{"id":235,"depth":470,"text":236},{"id":249,"depth":470,"text":250},{"id":298,"depth":470,"text":299},{"id":308,"depth":470,"text":309,"children":478},[479,480,481],{"id":321,"depth":467,"text":322},{"id":349,"depth":467,"text":350},{"id":370,"depth":467,"text":371},{"id":387,"depth":470,"text":388},"2026-08-25","Seit Juni 2026 verlangt § 356a BGB neben dem Kündigungs- auch einen Widerrufsbutton. Wen die Vorschrift trifft, wie die beiden Schaltflächen aussehen müssen, welche Felder erlaubt sind – und warum die Sanktion ganz anders funktioniert als beim Kündigungsbutton.","md",true,{},false,"\u002Fblog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb-pflichten",10,{"title":5,"description":484},null,"blog\u002Fwiderrufsbutton-356a-bgb-pflichten",[495,496],"§ 356a BGB","Umsetzung","iJyAu1yf4ciyUyl4LXonb2lu09aywdjMXkJEnsdAicE",[499,492],{"title":500,"path":291,"stem":501,"description":502,"date":483,"children":-1},"Widerruf ist keine Kündigung: die Unterschiede, die in der Umsetzung wehtun","blog\u002Fwiderruf-ist-keine-kuendigung","Wer den Widerrufsweg aus dem Kündigungsweg ableitet, baut sechs Fehler ein. Beendigungszeitpunkt, Fristprüfung, Bestandswirkung, Rückabwicklung – die Stellen, an denen § 356a und § 312k auseinanderlaufen.",1787688989443]