[{"data":1,"prerenderedAt":328},["ShallowReactive",2],{"beitrag:\u002Fblog\u002Fbestaetigungsseite-was-darf-drauf":3,"nachbarn:\u002Fblog\u002Fbestaetigungsseite-was-darf-drauf":316},{"id":4,"title":5,"author":6,"body":7,"date":301,"description":302,"extension":303,"featured":304,"meta":305,"navigation":306,"noindex":304,"path":307,"readingTime":308,"seo":309,"seoDescription":310,"seoTitle":310,"stem":311,"tags":312,"updated":310,"__hash__":315},"blog\u002Fblog\u002Fbestaetigungsseite-was-darf-drauf.md","Was auf die Bestätigungsseite darf – und was nicht","Kündigungsseite",{"type":8,"value":9,"toc":284},"minimark",[10,23,26,31,34,39,42,52,56,59,62,75,79,82,86,89,92,96,99,103,106,109,113,116,200,203,207,213,219,225,231,235,242,255,258,262,275,278],[11,12,13,14,18,19,22],"p",{},"Die Bestätigungsseite ist die Seite hinter dem Kündigungsbutton. Sie ist der\neinzige Ort im ganzen Kündigungsweg, an dem das Gesetz nicht nur sagt, was da sein\n",[15,16,17],"strong",{},"muss",", sondern auch, dass sonst ",[15,20,21],{},"nichts"," da sein darf. Seit dem BGH-Urteil\nvom 16. Juli 2026 (I ZR 200\u002F25) ist das keine Auslegungsfrage mehr.",[11,24,25],{},"Dieser Beitrag geht die Liste durch – erst was hingehört, dann was weg muss, dann\ndie Grenzfälle.",[27,28,30],"h2",{"id":29},"die-abschließende-liste","Die abschließende Liste",[11,32,33],{},"§ 312k Abs. 2 Satz 3 BGB zählt auf, welche Angaben der Verbraucher auf der\nBestätigungsseite machen können muss. Nummer 1 nennt die Eingaben, Nummer 2 die\nBestätigungsschaltfläche.",[35,36,38],"h3",{"id":37},"_1-art-der-kündigung","1. Art der Kündigung",[11,40,41],{},"Ordentlich oder außerordentlich. Bei der außerordentlichen zusätzlich der Grund.",[11,43,44,47,48,51],{},[15,45,46],{},"Wichtig:"," Der Grund ist nur bei der außerordentlichen Kündigung vorgesehen –\nund auch dort als etwas, das der Verbraucher angeben ",[15,49,50],{},"können"," muss, nicht als\nPflichtfeld. Wer bei der ordentlichen Kündigung einen Grund abfragt, sammelt eine\nAngabe, die das Gesetz an dieser Stelle nicht vorsieht. Wer sie zur\nAbsendevoraussetzung macht, baut eine Hürde in einen Weg, der hürdenfrei sein soll.",[35,53,55],{"id":54},"_2-angaben-zur-eindeutigen-identifizierbarkeit","2. Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit",[11,57,58],{},"Der Verbraucher muss sich identifizieren können. Womit, sagt das Gesetz nicht –\nKundennummer, E-Mail-Adresse, Name und Geburtsdatum, Vertragsnummer, je nachdem,\nwas der Anbieter braucht.",[11,60,61],{},"Der Maßstab ist Verhältnismäßigkeit in beide Richtungen: Zu wenig, und man kann\ndie Kündigung nicht zuordnen. Zu viel, und man baut eine Hürde – und sammelt\nnebenbei personenbezogene Daten, für die man eine Rechtsgrundlage und ein\nLöschkonzept braucht.",[11,63,64,65,68,69,74],{},"Bemerkenswert ist, wo das Gesetz die Identifizierung verortet: ",[15,66,67],{},"auf"," der\nBestätigungsseite, nicht davor. Ob deshalb ein vorgeschalteter Login unzulässig\nist, verhandelt der BGH am 5. November 2026 (I ZR 272\u002F25, I ZR 275\u002F25); die\nInstanzgerichte haben ihn bisher regelmäßig für unzulässig gehalten. Die\nArgumente stehen in\n",[70,71,73],"a",{"href":72},"\u002Fblog\u002Fkuendigungsbutton-login-pflicht-bgh","Darf der Kündigungsbutton hinter dem Login liegen?",".\nFür die Gestaltung der Seite selbst folgt daraus: Ein Passwort, das der Kunde\nnicht mehr hat, ist genau die Hürde, gegen die die Vorschrift geschrieben wurde.",[35,76,78],{"id":77},"_3-eindeutige-bezeichnung-des-vertrags","3. Eindeutige Bezeichnung des Vertrags",[11,80,81],{},"Welcher Vertrag gekündigt wird. Bei Anbietern mit einem einzigen Produkt trivial,\nbei mehreren Verträgen pro Kunde nicht. Eine Auswahlliste ist zulässig – solange\nsie eine Auswahl ist und kein Verkaufsregal.",[35,83,85],{"id":84},"_4-zeitpunkt-der-beendigung","4. Zeitpunkt der Beendigung",[11,87,88],{},"Zu wann gekündigt werden soll. Macht der Verbraucher keine Angabe, wirkt die\nKündigung nach § 312k Abs. 5 BGB im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.",[11,90,91],{},"Praktischer Hinweis: Das Feld gut vorbelegen – etwa mit „zum nächstmöglichen\nZeitpunkt\" als Standardauswahl und einem Alternativfeld für ein konkretes Datum.\nEin leeres Pflichtfeld, in das der Kunde ein Datum tippen muss, produziert nur\nFehleingaben.",[35,93,95],{"id":94},"_5-angaben-zur-übermittlung-der-bestätigung","5. Angaben zur Übermittlung der Bestätigung",[11,97,98],{},"Wohin die Bestätigung nach Absatz 4 gehen soll – in aller Regel eine\nE-Mail-Adresse.",[35,100,102],{"id":101},"_6-die-bestätigungsschaltfläche","6. Die Bestätigungsschaltfläche",[11,104,105],{},"Beschriftet mit „jetzt kündigen\" oder einer entsprechenden eindeutigen\nFormulierung. Und mit nichts anderem. „Kündigung abschicken\" dürfte gehen,\n„Weiter\" nicht.",[11,107,108],{},"Die Schaltfläche muss gut lesbar sein. Ein grauer, kleiner Absende-Button neben\neinem großen bunten „Doch bleiben\"-Button ist genau die Gestaltung, die den BGH\nbeschäftigt hat – wobei der zweite Button ohnehin nicht mehr da sein darf.",[27,110,112],{"id":111},"was-weg-muss","Was weg muss",[11,114,115],{},"Alles, was nicht in der Liste steht. Konkret die Elemente, die man auf\nBestätigungsseiten am häufigsten findet:",[117,118,119,132],"table",{},[120,121,122],"thead",{},[123,124,125,129],"tr",{},[126,127,128],"th",{},"Element",[126,130,131],{},"Warum es weg muss",[133,134,135,144,152,160,168,176,184,192],"tbody",{},[123,136,137,141],{},[138,139,140],"td",{},"Rabatt- oder Gutschriftangebot",[138,142,143],{},"Angebot, das von der Kündigung ablenken soll",[123,145,146,149],{},[138,147,148],{},"„Vertrag pausieren\" \u002F „Tarif wechseln\"",[138,150,151],{},"Genau der Fall aus I ZR 200\u002F25",[123,153,154,157],{},[138,155,156],{},"Hinweis auf entgehende Leistungen",[138,158,159],{},"Werbliche Information, nicht in der Liste",[123,161,162,165],{},[138,163,164],{},"Pflicht-Kündigungsgrund",[138,166,167],{},"Über die vorgesehenen Angaben hinausgehende Abfrage",[123,169,170,173],{},[138,171,172],{},"Zufriedenheitsumfrage vor Absenden",[138,174,175],{},"dito",[123,177,178,181],{},[138,179,180],{},"„Sind Sie sicher?\"-Zwischenschritt",[138,182,183],{},"Verlängert den Weg, den das Gesetz kurz will",[123,185,186,189],{},[138,187,188],{},"Chat-Widget, Rückruf-Angebot",[138,190,191],{},"Lenkt ab, kann den Absende-Button verdecken",[123,193,194,197],{},[138,195,196],{},"Cross-Selling im Footer der Seite",[138,198,199],{},"Werbung auf der Bestätigungsseite",[11,201,202],{},"Der letzte Punkt überrascht regelmäßig: Wenn die Bestätigungsseite im normalen\nWebsite-Layout liegt, bringt sie Navigation, Newsletter-Anmeldung und\nProduktteaser aus dem Footer mit. Der sauberste Weg ist eine eigene, reduzierte\nSeite ohne das übliche Rahmenwerk.",[27,204,206],{"id":205},"grenzfälle","Grenzfälle",[11,208,209,212],{},[15,210,211],{},"Darf die Marke des Anbieters drauf?"," Ja. Der Verbraucher muss erkennen können,\nbei wem er kündigt. Logo und Anbietername sind keine Ablenkung, sondern\nVoraussetzung dafür, dass die Erklärung zugeordnet werden kann.",[11,214,215,218],{},[15,216,217],{},"Darf ein Hinweis auf die Kündigungsfrist drauf?"," Vorsichtig ja, wenn er sich\nauf den Beendigungszeitpunkt bezieht, den der Verbraucher gerade auswählt – das\nist keine Ablenkung, sondern Erläuterung eines vorgesehenen Feldes. Ein Hinweis\nim Stil „Ihre Kündigung wird erst in acht Monaten wirksam, wollen Sie das\nwirklich?\" ist es sehr wohl.",[11,220,221,224],{},[15,222,223],{},"Dürfen Pflichtangaben zum Datenschutz drauf?"," Die Informationspflichten nach\nArt. 13 DSGVO bestehen unabhängig von § 312k BGB. Der übliche Weg ist ein\nknapper Satz mit Link auf die Datenschutzerklärung – kein Text, der die Seite\nzutextet, und keine Einwilligungs-Checkbox, ohne die nicht abgesendet werden kann.",[11,226,227,230],{},[15,228,229],{},"Darf man Cookie-Banner zeigen?"," Ein Consent-Layer, das die\nBestätigungsschaltfläche verdeckt, macht die Seite nicht „unmittelbar und leicht\nzugänglich\". Auf dieser Seite gehört, was zulässig ist, auf das technisch\nNotwendige reduziert – dann braucht es kein Banner.",[27,232,234],{"id":233},"was-hinter-die-erklärung-gehört","Was hinter die Erklärung gehört",[11,236,237,238,241],{},"Nichts von dem oben Gestrichenen ist verboten. Es ist nur an dieser Stelle\nverboten. Die Seite, die der Verbraucher ",[15,239,240],{},"nach"," Betätigen der\nBestätigungsschaltfläche sieht, ist keine Bestätigungsseite im Sinne des\nGesetzes. Dort gehört hin:",[243,244,245,249,252],"ul",{},[246,247,248],"li",{},"die Bestätigung, dass die Erklärung eingegangen ist,",[246,250,251],{},"der Download der Erklärung mit Datum und Uhrzeit (§ 312k Abs. 3 BGB),",[246,253,254],{},"und, wenn man mag, das Rückgewinnungsangebot.",[11,256,257],{},"Sauberer ist es, die Rückgewinnung ganz aus dem Vorgang herauszunehmen und\nzeitversetzt per E-Mail zu versenden, nachdem die Bestätigung nach Absatz 4\nzugegangen ist. Dann steht sie erkennbar außerhalb des Kündigungswegs, und die\nFrage, ob sie ihn beeinflusst hat, stellt sich nicht.",[27,259,261],{"id":260},"zum-nachlesen","Zum Nachlesen",[11,263,264,265,269,270,274],{},"Der vollständige Ablauf von Absatz 1 bis 6 steht in\n",[70,266,268],{"href":267},"\u002Fblog\u002Fkuendigungsbutton-312k-bgb-pflichten","Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB",",\ndie Besprechung des Urteils in\n",[70,271,273],{"href":272},"\u002Fblog\u002Fbgh-i-zr-200-25-bestaetigungsseite-werbefrei","BGH I ZR 200\u002F25",".",[276,277],"hr",{},[11,279,280],{},[281,282,283],"em",{},"Keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.",{"title":285,"searchDepth":286,"depth":286,"links":287},"",3,[288,297,298,299,300],{"id":29,"depth":289,"text":30,"children":290},2,[291,292,293,294,295,296],{"id":37,"depth":286,"text":38},{"id":54,"depth":286,"text":55},{"id":77,"depth":286,"text":78},{"id":84,"depth":286,"text":85},{"id":94,"depth":286,"text":95},{"id":101,"depth":286,"text":102},{"id":111,"depth":289,"text":112},{"id":205,"depth":289,"text":206},{"id":233,"depth":289,"text":234},{"id":260,"depth":289,"text":261},"2026-08-04","Die abschließende Liste aus § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB, Feld für Feld: welche Angaben der Verbraucher machen können muss, welche Felder Pflicht sein dürfen und welche verbreiteten Elemente seit dem BGH-Urteil weg müssen.","md",false,{},true,"\u002Fblog\u002Fbestaetigungsseite-was-darf-drauf",8,{"title":5,"description":302},null,"blog\u002Fbestaetigungsseite-was-darf-drauf",[313,314],"§ 312k BGB","Umsetzung","tkSU9mUtdpmZSO8E-cHxvlhHB6vYkJMln3AwQmioWZg",[317,323],{"title":318,"path":319,"stem":320,"description":321,"date":322,"children":-1},"Abmahnung wegen Kündigungsbutton: was tatsächlich droht","\u002Fblog\u002Fabmahnung-kuendigungsbutton-risiko","blog\u002Fabmahnung-kuendigungsbutton-risiko","Wer abmahnen darf, was eine Abmahnung kostet und warum die teuerste Folge eines fehlerhaften Kündigungswegs gar nicht die Abmahnung ist, sondern § 312k Abs. 6 BGB.","2026-06-18",{"title":324,"path":272,"stem":325,"description":326,"date":327,"children":-1},"BGH I ZR 200\u002F25: Die Bestätigungsseite muss werbefrei bleiben","blog\u002Fbgh-i-zr-200-25-bestaetigungsseite-werbefrei","Der BGH hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB den Inhalt der Bestätigungsseite abschließend regelt. Ein Pausier-Angebot neben der Kündigung ist damit unzulässig – was das für bestehende Kündigungsstrecken bedeutet.","2026-07-22",1787428413860]